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SCA-Satzung
§ 5

Mitgliedschaft

Der Verein unterscheidet:

ständige Mitglieder und
Mitglieder auf Zeit


Ständige Mitglieder

a) Aktive Mitglieder sind alle ständigen Mitglieder, die nicht der Mitgliedschaft gemäß b), c), d) oder e) zuzuordnen sind.

b) Anschlussmitglieder können Ehegattinnen oder Ehegatten von aktiven Mitgliedern, Ehrenmitgliedern oder Jugendmitgliedern werden.

c) Jugendmitglieder können Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres werden, soweit sie sich noch in der Berufsausbildung befinden und über kein eigens Einkommen verfügen. Lehrlingsentschädigungen und Stipendien zählen nicht als Einkommen.

d) Ehrenmitglieder sind Mitglieder, denen wegen ihrer außerordentlichen Verdienste um den Segelclub Altmünster über Beschluss des Vorstandes und Bestätigung durch die Hauptversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde.

e) Fördernde Mitglieder sind Personen, die aufgrund besonderer Umstände (z.B. geringe Inanspruchnahme der Clubeinrichtungen) über Beschluss des Vorstandes als fördernde Mitglieder aufgenommen wurden.


Mitglieder auf Zeit

Saisonmitglieder sind Liegeplatzbenützer, denen die vorübergehende Ausübung des Segelsportes unter Verwendung und Mitbenützung der clubeigenen Einrichtungen ermöglicht werden soll.

Tagesmitglieder sind Gäste des Segelclub Altmünster, die an Clubveranstaltungen oder an deren Vorbereitung teilnehmen. Die Tagesmitgliedschaft ist von vornherein auf die Dauer der Veranstaltung begrenzt.


Aufnahme von Mitgliedern

Ständige Vereinsmitglieder werden nach schriftlichem Antrag durch Vorstandsbeschluss aufgenommen bzw. von einer Form der Mitgliedschaft in eine andere übernommen (z.B. vom Jugendmitglied zum aktiven Mitglied).

Die Vollmacht zur Aufnahme von Mitgliedern auf Zeit kann durch Vorstandsbeschluss einem einzelnen Vorstandsmitglied erteilt werden. Die Saisonmitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrages.


Erlöschen der Mitgliedschaft

f) Durch freiwilligen Austritt. Dieser ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss mittels eingeschriebenen Briefes, der bis spätestens 31. Oktober beim Segelclub Altmünster einlangen muss, erklärt werden.

g) Durch Ableben des Mitgliedes

h) Durch Ausschluss

i) Durch Auflösung des Vereines

j) Die Anschlussmitgliedschaft erlischt gleichzeitig mit der Mitgliedschaft des (der) Ehegatten(in), außer bei Ableben des- (der)selben.

k) Die Jugendmitgliedschaft erlischt automatisch mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.

Ausschluss von Mitgliedern

Der Ausschluss von Mitgliedern ist nur aus wichtigen Gründen durch Beschluss des Vorstandes möglich und muss dem betreffenden Mitglied schriftlich bekannt gegeben werden.

Gegen diesen Vorstandsbeschluss kann das Mitglied die Hauptversammlung anrufen, was jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Anrufung muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Verständigung eingebracht werden. Die endgültige Entscheidung muss bei der nächsten Hauptversammlung erfolgen.
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