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§ 1 Name, Sitz und Kennzeichen des Vereines Der Verein führt den Namen „Segelclub Altmünster“ (SCA) und hat seinen Sitz in A-4813 Altmünster, Hauptstraße 5. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf die Traunseeregion. Als Kennzeichen führt der Verein einen weißen Stander mit blauem Rand, der ein blaues, mit der unteren Seite nach rechts weisendes, liegendes Ypsilon einschließt. Der Schnittpunkt des Ypsilon im linken Drittel des Standers ist der Mittelpunkt einer blauen Kreisfläche, in der das Ypsilon die Farbe von blau auf weiß wechselt und die Kreisfläche in drei Sektoren teilt, die die Buchstaben „SCA“ enthalten. § 2 Zweck des Vereines Zweck des Vereines, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist die Ausübung und Förderung der segelsportlichen Tätigkeit. § 3 Der Vereinszweck soll durch die im Folgenden genannten ideellen und die in §4 dargestellten materiellen Mittel erreicht werden. Zu den ideellen Mitteln zählen die Einführung der Jugend in diese Sportart, die Ausbildung und Förderung von Nachwuchs- und Regattaseglern, die Abhaltung eigener segelsportlicher Veranstaltungen und die Teilnahme an solchen, die Bereitstellung und Erhaltung der für die Ausübung des Segelsportes notwendigen Anlagen und Einrichtungen, wie Hafenanlage, Clubhaus, Bootskran, clubeigene Boote und sonstiger Regattabedarf. § 4 Materielle Mittel Die Verwirklichung des im § 2 erläuterten Vereinszweckes erfordert finanzielle Mittel und Leistungen, die wie folgt eingehoben bzw. verlangt werden können: Aufnahmegebühren (einmaliger Betrag anlässlich der Aufnahme als aktives oder Anschlussmitglied) Mitgliedsbeiträge Arbeitsleistungen oder Ersatzleistungen in Geld Liegeplatzgebühren Sonstige Benützungsgebühren für bestimmte Einrichtungen (Kran, Schließfächer, etc.) Bauumlagen Startgelder (ersatzweise Sportförderungsbeiträge) und sonstige Beiträge zu Clubveranstaltungen Spenden und Zuwendungen von Sponsoren (entgeltliche Schaltung von Inseraten im Club-Jahresbericht) Erträgnisse aus Veranstaltungen,vereinseigenen Unternehmen, Sammlungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen. Subventionen Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und der Erbringung von Arbeitsleistungen befreit. Die vorgenannten Beitrags- und Arbeitsleistungen der Mitglieder werden durch Vorstandsbeschluss der Höhe nach so festgesetzt, dass die veranschlagten Aufwendungen möglichst abgedeckt und Schulden wie geplant getilgt werden können. Ein Überschuss aus Vorjahren ist für die nächstjährige Aufwandsdeckung heranzuziehen bzw. als Investitionsrücklage zu verwenden. Aus keinen wie immer gearteten Gründen haben Mitglieder einen Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen, Umlagen und Gebühren jedweder Art. § 5 Mitgliedschaft |
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